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Dieses Wochenende leiteten internationale Finanzbehörden wieder ihr Wissen über deutsche Kapitalanleger an den deutschen Fiskus weiter. Beim sechsten Automatischen Informationsaustausch (AIA) seit 2018 sind inzwischen 108 Länder beteiligt. Selbst Staaten, die in der Vergangenheit für ihre Diskretion bekannt waren, wie die Schweiz, sind nun involviert. Das versteckte Halten von Geldern im Ausland wird damit zusehends risikoreicher. 

Die Enthüllungen der FinCEN-Files, die Geschäfte von Banken mit fragwürdigen Kunden  zwischen 2000 und 2017 aufzeigen, haben bereits in der Vergangenheit weltweit für Schlagzeilen gesorgt. Das Gesamtvolumen dieser Transaktionen belief sich auf  2,1 Billionen US-Dollar. Diese Offenlegungen haben den Druck auf die internationale Gemeinschaft erhöht, für mehr Transparenz im internationalen Geldverkehr zu sorgen. 

Einblick in die Finanzen  

Sobald das Bundeszentralamt für Steuern die Datensätze in Empfang nimmt, werden diese an die lokalen Finanzämter der jeweiligen Kapitalanleger weitergeleitet. Dort erfolgt eine Überprüfung, ob die Kapitalerträge in der Vergangenheit ordnungsgemäß deklariert wurden. Betrachtet man die Daten aus dem Jahr 2020, so ist das Volumen dieser Datenströme beeindruckend. Die OECD-Auswertung zeigt, dass Steuerbehörden Zugriff auf 84 Millionen Finanzkonten hatten, die mit einem Vermögen von insgesamt zehn Billionen Euro verknüpft waren. Dies stellt eine fast verdoppelte Zahl im Vergleich zu 2018 dar, als Daten zu 47 Millionen Finanzkonten ausgetauscht wurden, die ein Gesamtvermögen von fünf Billionen Euro repräsentierten. Deutschland hat hierbei eine wichtige Rolle gespielt und ca. 25 Millionen Datensätze an Partnerländer weitergegeben.  

Details des Informationsaustausches  

In diesem Jahr umfasst der Informationsaustausch Daten für den Zeitraum vom 01.08.2022 bis zum 31.07.2023. Die automatisierte Meldung enthält essentielle Kontenstammdaten wie den Namen, die Anschrift, das Geburtsdatum und den Geburtsort des Kontoinhabers. Hinzu kommen Informationen wie Kontonummer, Kontosaldo, Steuernummer, Einkünfte, Zinsen und Dividenden. Darüber hinaus sind Finanzdienstleister dazu verpflichtet, die Schlussbilanzen der Konten, Zins- und Dividendenerträge sowie Gewinne aus dem Handel mit Aktien, Anleihen, Fonds und anderen Wertpapieren weiterzugeben. Laut einem Sprecher des BMF hat das Bundeszentralamt für Steuern für das Jahr 2021 bereits Informationen zu rund 11 Millionen Konten aus dem Ausland erhalten. Die Wahrscheinlichkeit ist sehr hoch, dass in den kommenden Jahren die Anzahl der Konten stark steigen wird.  

Dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bonn hingegen wurde zudem beispielsweise am 30. September des Jahres 2019 mitgeteilt, dass Privatanleger und Unternehmen, die in Deutschland steuerpflichtig sind, im Jahr 2018 Kapitaleinkünfte von mindestens 236 Milliarden Euro aus ihrem Vermögen im Ausland erzielten.  

Rechtliche Konsequenzen und Schutzmaßnahmen 

Falls Anleger bisherige Erträge aus dem Ausland, ob absichtlich oder versehentlich, nicht gemeldet haben, ist rasches Handeln gefordert. Es kann sonst der Vorwurf der Steuerhinterziehung entstehen. Der Fiskus hat in solchen Fällen das Recht, bis zu 15 Jahre rückwirkend nicht deklarierte ausländische Einkünfte im Rahmen von Steuerstrafverfahren geltend zu machen. 

Experten raten, bei vorhandenen unversteuerten oder ungeklärten Geldern im Ausland sofort deren steuerliche Relevanz prüfen zu lassen. Denn sobald erhebliche Kontostände gemeldet werden, entstehen Fragen zur Herkunft dieser Gelder und warum diese nicht früher gemeldet wurden. Wer sich unsicher ist, sollte dringend rechtliche Beratung in Anspruch nehmen. 

Kritik und Bedenken an der AIA 

Das automatische Informationsaustauschsystem für Finanzkonten steht unter Kritik. Beteiligte Länder wie Aserbaidschan, China, Kasachstan, Kolumbien, Nigeria und Russland gelten als korruptionsanfällig, wodurch Bedenken bezüglich der Datensicherheit entstehen. Hinzu kommen Risiken von Cyberangriffen und Datenschutzbedenken. Kapitalanleger können zudem keinen Widerspruch gegen den Datenabgleich einlegen, was als Einschränkung ihrer Rechte angesehen wird. Trotz der Absicht, Steuertransparenz zu erhöhen, sollte die Kritik ernstgenommen und individuelle Rechte gewahrt werden.