Die EU-Kommission hat Apple wegen des Missbrauchs seiner marktbeherrschenden Stellung beim Vertrieb von Musik-Streaming-Apps mit einer Rekordstrafe von 1,84 Milliarden Euro belegt, was 0,5 Prozent von Apples weltweitem Jahresumsatz entspricht.
Der Konzern verwehrt laut der EU-Kommission anderen Musikstreaming-Anbietern die Möglichkeit, auf iPhones und iPads Abonnements zu verkaufen. Diese Anbieter dürfen demnach beispielsweise keine Preise anzeigen oder Links zu Webseiten einfügen, über die ein Abonnement abgeschlossen werden kann, um so seinen eigenen Dienst Apple Music zu bevorzugen, so die Kommission.
Abschreckung als Ziel
Der Großteil der Strafe dient der Abschreckung und soll verhindern, dass Apple oder andere Unternehmen ähnliche Verstöße begehen. Nur 40 Millionen Euro beziehen sich auf konkrete Verstöße, die Apple in der Vergangenheit begangen hat.
Zudem hätte Apple im Verwaltungsverfahren unrichtige Angaben gemacht. Die 40 Millionen seien für Apple vermutlich nicht mal ein Strafzettel für zu schnelles Fahren, so die für Wettbewerb zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager.
"Ein Jahrzehnt lang hat Apple seine marktbeherrschende Stellung auf dem Markt für den Vertrieb von Musikstreaming-Apps über den App Store missbraucht” Vestager weiter. Dadurch hätten Verbraucher mutmaßlich zu viel für solche Angebote bezahlt, etwa indem sie Entwickler im App-Store daran hinderten, Verbraucher über alternative, günstigere Dienste zu informieren. „Dies ist nach den EU-Kartellvorschriften illegal“, so Vestager. Millionen Nutzerinnen und Nutzer seien daher über die verfügbaren Optionen im Unklaren gelassen worden.
Apple vs. Spotify - ein jahrelanger Clinch
Ausgangspunkt war eine Beschwerde von Spotify, Betreiber der weltweit größten Musikstreaming-App. Der Musikstreamingdienst Spotify und Apple streiten sich seit Jahren. Die EU-Kommission kritisierte bereits 2021, dass, wenn eine App über Apples App Store heruntergeladen wurde, die Verkäufe von Abos in den Apps über Apples Bezahlplattform abgewickelt werden müssen. Dabei behält der Konzern 30 oder 15 Prozent der Einnahmen ein. Spotify fand es unfair, dass für Apple bei seinem Konkurrenz-Musikdienst wegen dieser Abgabe beim gleichen Abo-Preis mehr Geld übrigbleibt.
Apple hat die Vorwürfe der Kommission zurückgewiesen und kündigte an, gegen die Entscheidung Berufung einzulegen und bezweifelt die Beweiskraft der EU, dass Verbraucherinnen und Verbraucher geschädigt worden seien. Ein großer Teil des Erfolgs von Spotify sei dem App Store zu verdanken. Die Entwicklung technischer Dienste, die Spotify täglich nutze, koste Geld, so Apple. Seit rund acht Jahren und nach mehr als 65 Treffen mit Spotify versuche, die EU-Kommission Fälle zu konstruieren, so Apple. Dabei sei weder nachgewiesen worden, dass Verbraucherinnen und Verbraucher zu Schaden gekommen seien, noch dass Apple gegen Wettbewerbsrecht verstoße. Apple behält seit dem Start der Download-Plattform 2008 grundsätzlich eine Abgabe von 30 Prozent auf Einnahmen mit digitalen Artikeln oder Dienstleistungen wie Abos ein. Bei länger als ein Jahr laufenden Abos sinkt die Kommission auf 15 Prozent - auch für Entwickler, die weniger als eine Million Dollar im Jahr einnehmen. Nach Angaben von Apple zahlt Spotify kein Geld an Apple, weil es Abos außerhalb der App über seine eigene Website und nicht über den App Store verkauft. „Ironischerweise zementiert die heutige Entscheidung im Namen des Wettbewerbs nur die marktbeherrschende Stellung eines erfolgreichen europäischen Unternehmens, das unangefochtener Marktführer auf dem digitalen Musikmarkt ist“, teilte Apple mit Blick auf Spotify mit.
Schon seit Jahren stehen US-amerikanische Tech-Firmen im Focus der EU-Wettbewerbshüter. Allein gegen Google (Alphabet Inc.) sind Bußgelder in Milliardenhöhe verhängt worden. Im NASDAQ-Handel verliert die Aktie im Vormittagshandel zeitweise mehr als 3% auf 174,22 USD.