Der gestern gestartete Prozess markiert den bedeutendsten US-Wettbewerbsprozess seit über zwei Jahrzehnten. Er umfasst Klagen von der US-Regierung, 38 Bundesstaaten und dem District of Columbia. Inhalt der Verhandlung ist der Vorwurf, dass der Internet-Konzern unfaire Praktiken anwendet, um Wettbewerber zu benachteiligen und seine dominante Position in verschiedenen Märkten zu stärken Zuletzt stand in dieser Unternehmensliga der Windows-Gigant Microsoft Ende der 90er Jahre wegen einer Wettbewerbsklage vor Gericht.
Für Google steht viel auf dem Spiel, denn die US-Regierung möchte mit ihrer Klage erreichen, dass das Unternehmen seine monopolistischen Geschäftspraktiken ändert, Schadensersatz leistet und sich umstrukturiert. Ein positiver Ausgang des Verfahrens könnte auch andere Webunternehmen ins Visier der Kartellbehörden bringen. Das Silicon Valley beobachtet daher den Prozess gegen Google mit großem Interesse, da auch Unternehmen wie Microsoft, Meta, Amazon und Apple wegen ihrer Dominanz im Bereich digitaler Plattformen kritisch beäugt werden.
Das Justizministerium wirft Google vor, einen „Zyklus der Monopolisierung“ etabliert zu haben. Mit seiner Suchmaschine habe der Konzern in den USA seit Jahren einen Marktanteil von fast 90 Prozent, und auch die damit verknüpfte Suchwerbung habe er monopolisiert. Die resultierenden „Monopolgewinne“ nutze er, um der Suchmaschine Vorzugsbehandlung gegenüber Wettbewerbern wie Microsofts Dienst Bing zu erkaufen.
Er gebe Milliardenbeträge für Vereinbarungen mit Geräteherstellern wie Apple oder Samsung und Entwicklern von Internetbrowsern wie Mozilla aus, um seinen eigenen Suchdienst zur Standardeinstellung zu machen und Wettbewerber zu blockieren. Für die Justizbehörde argumentierte Kenneth Dintzer im Gerichtssaal, Google habe mit der Praxis “eine Mauer um sein Suchmaschinen-Monopol erschaffen“.
Google wies diese Vorwürfe zurück und argumentierte, dass seine Vereinbarungen mit Geschäftspartnern nicht exklusiv wären. Außerdem könnten Verbraucher jederzeit die Standardeinstellungen ihrer Geräte ändern, um alternative Suchmaschinen auszuwählen, so John Schmidtlein, Anwalt von Google. Das Unternehmen betonte die Beliebtheit seiner Suchmaschine aufgrund ihrer Qualität und Innovationen und wies darauf hin, dass es mittlerweile viele Möglichkeiten gibt, Informationen zu finden, einschließlich anderer Suchmaschinen sowie Onlineplattformen wie Tiktok und das Sprachmodell ChatGPT.
Im Jahr 2020 reichten zunächst das US-Justizministerium und elf Bundesstaaten eine Wettbewerbsklage gegen Google ein, als Donald Trump Präsident war. Zwei Monate später folgte eine zweite Klage von 38 weiteren Bundesstaaten. Diese beiden Klagen wurden in einem Verfahren zusammengeführt, das unter der Regierung von Joe Biden fortgesetzt wurde.
Richter Amit Mehta hat im aktuellen Verfahren einige der Vorwürfe gegen Google gestrichen, darunter die Behauptung, dass das Unternehmen spezialisierten Anbietern wie Expedia oder OpenTable geschadet hat. Auch Vorwürfe im Zusammenhang mit den Regeln für Gerätehersteller beim Einsatz des von Google entwickelten Mobil-Betriebssystems Android wurden nicht zugelassen.
Google wurde in der Vergangenheit bereits in den USA aufgrund wettbewerbsrechtlicher Bedenken ins Visier genommen. Im Gegensatz zu den in 2011 begonnenen Untersuchungen der US-Kartellbehörde der FTC, die überwiegend ergebnislos verliefen, gingen die europäischen Kartellbehörden in den letzten Jahren wesentlich energischer vor. Zwischen 2017 und 2019 verhängte die Europäische Kommission drei Kartellstrafen gegen Google, die sich insgesamt auf mehr als acht Milliarden Euro beliefen.
Jetzt spürt Google jedoch auch in seinem Heimatmarkt verstärkten Druck. Neben der laufenden Klage, die Gegenstand des aktuellen Verfahrens ist, hat das US-Justizministerium im Januar dieses Jahres eine weitere Kartellklage gegen das Unternehmen eingereicht, die sich auf Technologien für Onlinewerbung konzentriert. Hier könnte es im Jahr 2024 zu einem Gerichtsverfahren kommen.
Der Prozess gegen Google wird voraussichtlich mehrere Jahre dauern. Im Falle einer Niederlage könnte das Unternehmen zur Aufspaltung oder zur Implementierung anderer Maßnahmen zur Förderung des Wettbewerbs gezwungen werden.