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Starbucks, die weltweit führende Kaffeehauskette, sieht sich erneut mit Vorwürfen und einer Klage konfrontiert. Kläger aus den USA werfen dem Unternehmen vor, in seinen Getränken nicht die versprochenen Hauptzutaten zu verwenden. Es geht um die Starbucks Mango-Dragonfruit-Limonade, in der angeblich keine Mango enthalten ist, sowie um die Ananas-Passionsfrucht-Limonade, in der die Passionsfrucht fehlt. 

Eine Sammelklage, die Kunden ins Leben gerufen haben, wirft Starbucks vor, irreführende Getränkenamen zu verwenden. Die auf dem Label angegebene Hauptzutat – nämlich die tatsächliche Frucht – sei nicht enthalten, sondern lediglich deren Aroma. Zudem werden die Preise für ein Gemisch aus Wasser, Traubensaftkonzentrat und Zucker als unverhältnismäßig hoch kritisiert. 

Die US-Gerichte haben sich in dieser Angelegenheit eingeschaltet. Das US-Gericht in New York hat die Klage letzte Woche für zulässig erklärt. Richter John Cronan argumentiert, dass Kunden erwarten, dass ihre Getränke die Früchte enthalten, die in ihrem Namen vorkommen. 

Starbucks hat auf die Vorwürfe reagiert und sich dagegen verteidigt. Die Kette argumentiert, dass es um den Geschmack geht, nicht um die tatsächlichen Zutaten. Der Konzern ist überzeugt, dass "vernünftige" Verbraucher nicht in die Irre geführt würden. 

Doch Richter Cronan hat eine klare Ansicht: Worte wie „Mango“ und „Passionsfrucht“ werden üblicherweise als tatsächliche Zutaten verstanden und nicht nur als Geschmacksbeschreibungen. Er wies darauf hin, dass andere Starbucks-Produkte tatsächlich die Zutaten enthalten, nach denen sie benannt sind. 

Die Kläger verlangen rund fünf Millionen US-Dollar Schadenersatz. Die Vorwürfe sind nicht neu: Sie wurden bereits im August 2022 erhoben. Jetzt wurde das Verfahren offiziell eröffnet. 

Juristische Auseinandersetzungen um Produktinhalte sind bei Starbucks kein Einzelfall: 2016 führte die Frau Stacy Pincus aus Illinois eine Klage gegen das Unternehmen, wobei sie die Menge an Eis in den kalten Getränken kritisierte. Pincus behauptete, Kunden erhielten deutlich weniger Getränk, als sie erwarteten – die Becher seien übermäßig mit Eis gefüllt. 

Starbucks offizielle Stellungnahme lautete: „Wir nehmen die Klage zur Kenntnis." Das Unternehmen betonte jedoch, dass Eis ein wesentlicher Bestandteil eines jeden kalten Getränks sei und bot Kunden, die mit der Zubereitung nicht zufrieden waren, an, das Getränk erneut zuzubereiten. 

Die Klage zielte nicht nur auf den eisgefüllten Kaffee ab, sondern auch auf andere gekühlte Getränke. Pincus verglich den Vorfall mit dem Kauf einer Gallone Benzin: “Wenn man für eine vollständige Gallone bezahlt, erwartet man auch eine volle Gallone und nicht etwa die Hälfte.”  

Starbucks hat angekündigt, sich gegen die neuen Vorwürfe zur Wehr zu setzen. Ein Sprecher von Starbucks sagte gegenüber Forbes: „Die Vorwürfe in der Beschwerde sind ungenau und unbegründet. Wir freuen uns darauf, uns gegen diese Behauptungen zu verteidigen.“ 

Abschließend bleibt abzuwarten, wie sich dieser Fall weiterentwickelt und welche Auswirkungen er auf das Image und das Geschäftsmodell von Starbucks haben wird. Das Unternehmen aus Seattle, das für seinen Kaffee und seine Getränke bekannt ist, steht vor der Herausforderung, das Vertrauen seiner Kunden zu erhalten und Transparenz in seine Produktpalette zu bringen. 

"Where's the beef?", der berühmte Werbeslogan aus den 80ern, der die Produktqualität von Konkurrenten hinterfragte, ist in Nordamerika zur Beschreibung mangelnder Substanz sprichwörtlich geworden. Während "Where's the mango?" vielleicht nicht denselben kulturellen Fußabdruck hinterlassen wird, beleuchtet es dennoch die branchenübliche Praxis, echte Zutaten durch Aromastoffe zu ersetzen.