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Das Bundeskartellamt und Google haben sich auf verbesserte Nutzerrechte geeinigt. Wie aus einer Meldung des Amts von letzter Woche hervorgeht, wird Google den Nutzern in Deutschland mehr Kontrolle über die Verwendung ihrer Daten in ausgewählten Diensten einräumen. 

 

In der Technologiebranche wurde schon immer über die Datenerfassung durch Unternehmen debattiert. Eine Studie aus dem Jahr 2018, durchgeführt von der Vanderbuilt University für den US-Branchenverband Digital Context Next, gibt dazu detaillierte Einblicke. Douglas Schmidt, Professor für Computerwissenschaft, untersuchte die Datensammelmethoden von Google im Kontext alltäglicher Nutzeraktivitäten. Schmidt äußerte Bedenken bezüglich der umfangreichen Datenanfragen von Google und den oft komplexen Techniken, die das Unternehmen potenziell zur Deanonymisierung von Nutzerdaten einsetzt: 

 

Google erhebt im Ruhezustand 40 Datenabfragen pro Stunde, während es im aktiven Gebrauch über 90 sind. 

14 der 40 stündlichen Abfragen beziehen sich spezifisch auf Standortdaten, was bedeutet, dass rund 35 % aller Datenabfragen den Standort des Nutzers betreffen. 

Obwohl Google auch auf iPhones Daten sammelt, ist die Frequenz geringer als bei Android-Geräten. Im Ruhemodus sind es 0,7 Abfragen pro Stunde, während es im aktiven Modus etwa 50 sind. 

Zum Vergleich: Apple sendet im Ruhemodus 4,2 Datenanfragen pro Stunde an seine Nutzer und 17,9 Datenanfragen pro Stunde im aktiven Modus. 

 

Für Google spielen Nutzerdaten eine entscheidende Rolle bei der Generierung von Umsätzen. Durch die Analyse dieser Daten kann das Unternehmen bessere und personalisierte Dienste bereitstellen, wodurch es einen Mehrwert für seine Nutzer schafft und gleichzeitig seinen Umsatz steigert. Dieses Vorgehen trifft bei vielen Nutzern auf Ablehnung, da viele nicht wollen, dass ihre privaten Daten an digitale Konzerne gelangen.  

 

Kontrolle über Datenverarbeitung 

Nutzer erhalten nun infolge der Einigung zwischen Bundeskartellamt und Google eine erhöhte Mitbestimmung darüber, wie der IT-Gigant Alphabet (Google) ihre Daten verwendet. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, betonte, dass Nutzer fortan stärker entscheiden können, wie und ob ihre Daten von Google über verschiedene Dienste hinweg genutzt werden dürfen. Mundt weiter: "Daten sind zentral für zahlreiche Geschäftsmodelle der großen Digitalunternehmen. Konkurrenten von Google haben ohne diesen Datenschatz gravierende Wettbewerbsnachteile." 

 

Google muss Nutzern transparente Wahlmöglichkeiten zur dienstübergreifenden Datenverarbeitung bieten. "Dark Patterns" sind Designentscheidungen, die Nutzer manipulativ lenken - oft zu ihrem Nachteil. Google's Dialoge dürfen solche Taktiken nicht mehr nutzen, um eine unbeeinflusste Nutzerentscheidung sicherzustellen. 

 

Falls dienstübergreifende Datenverarbeitung explizit ausgeschlossen ist, sind keine weiteren Auswahlmöglichkeiten nötig. Diese Bestimmungen ergänzen bestehende Datenschutzverpflichtungen wie die DSGVO. 

 

Einschränkungen der Reglementierung 

Allerdings betrifft die Regelung nicht das gesamte Dienstleistungsportfolio des Alphabet-Konzerns. Dienste wie Google-Suche, Android und YouTube unterliegen dem Digital Markets Act (DMA) der EU und bleiben daher von den neuen Regelungen ausgenommen. Trotzdem sind immerhin etwa 25 Google-Dienste von der Neuerung betroffen, darunter Gmail, Google News und Google TV. 

 

Verfahrenshintergrund 

Die Regelung basiert auf § 19a GWB, eingeführt im Januar 2021, und ermöglicht dem Bundeskartellamt, Unternehmen mit marktübergreifender Bedeutung effektiver zu regulieren. Hierzu wurden bereits Verfahren gegen Unternehmen wie Amazon, Apple, Facebook (Meta) und Microsoft eingeleitet. Das spezifische Verfahren gegen Googles Datenverarbeitungspraktiken startete im Mai 2021. 

Am 30. Dezember 2021 erkannte das Bundeskartellamt die marktübergreifende Bedeutung von Alphabet Inc. an. Ab März 2024 muss Alphabet die DMA-Verpflichtungen für bestimmte Dienste erfüllen.